AML-Richtlinie

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Letzte Aktualisierung:
Verantwortliche Stelle: 20bet casino
Webseite: 20betaut.com
Kontakt-E-Mail: [email protected]
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Universitätsstraße 15, 8010 Graz, Österreich

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche («AML-Richtlinie») gilt für alle Geschäftsvorgänge und Dienstleistungen, die von 20bet casino («wir», «uns» oder «das Unternehmen») über die Webseite 20betaut.com angeboten werden. Dies umfasst die Kontoeröffnung, Spielaktivitäten, Finanztransaktionen und jegliche andere Interaktion mit den Nutzern.

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 («DSGVO»), der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD), dem österreichischen nationalen Recht und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entwickelt.

2. Ziele der Richtlinie

  • Verhinderung der Nutzung der Plattform für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Gewährleistung der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und regulatorischen Anforderungen.
  • Schutz des Rufs und der Integrität des Unternehmens.

3. KYC-Verfahren

Alle Kunden durchlaufen ein «Know Your Customer»-Verfahren (KYC) bei der Registrierung und/oder beim Erreichen bestimmter Transaktionsschwellen. Dies beinhaltet:

  • Identitätsprüfung: gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
  • Adressnachweis: eine aktuelle Strom-, Gas- oder Wasserrechnung, Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • Bei Bedarf die Überprüfung der Herkunft der Mittel und des Vermögens.

4. Transaktionsüberwachung

Alle Transaktionen werden kontinuierlich mit automatisierten Systemen zur Erkennung verdächtiger Aktivitäten überwacht, wie z.B.:

  • Ungewöhnlich große oder häufige Transaktionen.
  • Einzahlungen und Auszahlungen ohne Spielbeteiligung.
  • Nutzung mehrerer Konten durch eine Person.

5. Meldung verdächtiger Aktivitäten

Jede verdächtige Aktivität wird umgehend protokolliert und bei Bedarf den zuständigen Behörden (z.B. der österreichischen Finanzmarktaufsicht oder der Meldestelle für Geldwäsche) gemeldet.

6. Mitarbeiterschulungen

Alle Mitarbeiter, die im Kundenkontakt oder im Finanzbereich tätig sind, nehmen regelmäßig an Schulungen zu AML/KYC teil und frischen ihr Wissen mindestens einmal jährlich auf.

7. Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Alle KYC-Daten und Transaktionsunterlagen werden gemäß österreichischem und europäischem Recht mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Kundenbeziehung aufbewahrt.

8. Sanktionsprüfung

Vor der Kontoaktivierung und bei bedeutenden Transaktionen wird der Kunde gegen internationale und nationale Sanktionslisten (einschließlich Listen der EU, der UNO und OFAC) geprüft.

9. Risikobewertung

Das Unternehmen führt regelmäßig AML/CTF-Risikobewertungen unter Berücksichtigung der Kundenherkunft, der Produktarten, des Transaktionsvolumens und anderer Faktoren durch. Die Kontrollmaßnahmen werden an das Risikoniveau angepasst.

10. AML-Compliance-Beauftragter

Ein benannter AML-Compliance-Beauftragter ist für die Umsetzung, Überwachung und Aktualisierung dieser Richtlinie verantwortlich.

11. Überarbeitung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Gesetzgebung und regulatorischen Anforderungen überprüft und aktualisiert.

12. Kontaktdaten

Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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